Motorrad Führerschein
Hier findest du Informationen zu den Motorrad Führerscheinklassen im Überblick:
die Klassen, die Voraussetzungen und die gesetzliche Regelungen

Die unterschiedlichen Motorrad Führerscheinklassen
Fahrerlaubnis Klasse A
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
- Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW
Theorie (Direktzugang):
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff;
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten (Direktzugang): nach Bedarf
Sonderfahrten (Direktzugang): Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung (Direktzugang): Theorie und Praxis
Mindestalter (Direktzugang): 24 Jahre
Umschreibung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis:
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
Die Mengenangaben bei Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
AUFSTIEG VON KLASSE A2 (unter 2 Jahren Vorbesitz)
Theorie (Aufstieg A2 unter 2 Jahren):
6 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff;
Übungsfahrten (Aufstieg A2 unter 2 Jahren): nach Bedarf
Sonderfahrten (Aufstieg A2 unter 2 Jahren): Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt)
Prüfung (Aufstieg A2 unter 2 Jahren): Theorie und Praxis
Mindestalter (Aufstieg A2 unter 2 Jahren): 24 Jahre
AUFSTIEG VON KLASSE A2 (ab 2 Jahren Vorbesitz)
Übungsfahrten (ab 2 Jahren Vorbesitz): nach Bedarf
Prüfung (ab 2 Jahren Vorbesitz): Praxis
Mindestalter (ab 2 Jahren Vorbesitz): 20 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse A2
Krafträder bis 35 kW und maximal 0,2 kW/kg
Theorie (Direktzugang):
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff;
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten (Direktzugang): nach Bedarf
Sonderfahrten (Direktzugang): Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Überlandandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung (Direktzugang): Theorie und Praxis
Mindestalter (Direktzugang): 18 Jahre
Umschreibung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis:
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
Die Mengenangaben bei Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
AUFSTIEG VON KLASSE A1 (unter 2 Jahren Vorbesitz)
Theorie (Aufstieg A1 unter 2 Jahren):
6 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff;
Übungsfahrten (Aufstieg A1 unter 2 Jahren): nach Bedarf
Sonderfahrten (Aufstieg A1 unter 2 Jahren): Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt)
Prüfung (Aufstieg A1 unter 2 Jahren): Theorie und Praxis
Mindestalter (Aufstieg A1 unter 2 Jahren): 24 Jahre
AUFSTIEG VON KLASSE A1 (ab 2 Jahren Vorbesitz)
Übungsfahrten (Aufstieg A1 ab 2 Jahren): nach Bedarf
Prüfung (Aufstieg A1 ab 2 Jahren): Praxis
Fahrerlaubnis Klasse A1
bis 15 PS und 125 ccm
- Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und maximal 0,1 kW pro kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie:
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff;
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre
Die Mengenangaben bei Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Fahrerlaubnis Klasse B196
Leichtkrafträder bis 45km/h
- Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und maximal 0,1 kW pro kg, dreirädrige Kfz bis 15 PS
Theorie:
4 Lektionen zu 90 Minuten
Übungsfahrten: mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: keine
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Der Führerschein B196 gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich
Fahrerlaubnis Klasse AM
Kleinkraft
- Kleinkrafträder bis 50 ccm und maximal 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit maximal 50 ccm, 4 kW und bis zu 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen).
Theorie:
12 Lektionen allgemeiner Stoff; 2 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: keine
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 15 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.
Fahrerlaubnis Klasse Mofa
Prüfbescheinigung ab 15 Jahren
- Mofa bis 50 ccm und maximan 25 km/h
Theorie:
6 Lektionen Mofakurs
Übungsfahrten: 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: Theorie
Mindestalter: 15 Jahre