PKW Führerschein

Hier findest du Informationen zu den PKW Führerscheinklassen im Überblick:
die Klassen, die Voraussetzungen und die gesetzliche Regelungen

Die unterschiedlichen PKW Führerscheinklassen


Fahrerlaubnis Klasse B
PKW, LkW, KFZ bis 3,5t zG

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen
  • auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht überschreitet
  • Keine Krafträder und keine dreirädrigen Kfz.

Theorie:
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff;
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren 17 Jahre siehe BF17)
Umschreibung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis:
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung

Die Mengenangaben bei Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Fahrerlaubnis Klasse B17
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden. Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • nicht mehr als ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Ablauf nach bestandener Prüfung:
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.
Kartenführerschein und Probezeit (BF17): Bei Vollendung des 18ten Lebensjahres kann nach vorherigem Antrag der eigentliche Kartenführerschein erteilt werden.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.


Fahrerlaubnis Klasse BE
Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger

Die Kombination besteht aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG aber nicht über 7t zG liegt.

Theorie: Keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten)
Prüfung: Praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitenden Fahren)
Voraussetzung: Führerscheinklasse B vorhanden
Umschreibung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis:
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung

Die Mengenangaben bei Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Fahrerlaubnis Klasse B96
Klasse B mit Anhänger bis 4,25t zG

KFZ der Klasse B mit Anhängern über 750kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.

Theorie: 150 Minuten
Übungsfahrt: 60 Minuten
Praktische Übungen: 210 Minuten
Prüfung: keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitenden Fahren)
Voraussetzung: Führerscheinklasse B oder B17 vorhanden